Allgemeine Geschäftsbeziehungen

Vorwort  

Culinary & Service Career ist ein Personaldienstleister, das sich auf die Fokussierung von Fach- und Führungskräften in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und  Touristik spezialisiert. Diese AGB regeln die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Culinary & Service Career und den Auftraggebern.

 

  1. Gemeinsames Auftreten

1.1 Culinary & Service Career hat die Aufgabe, Bewerber unter den Bedingungen der Anforderungsprofile sorgfältig zu prüfen und zu suchen. Ziel ist es, die Direkte Vermittlung von Fach und Führungskräften. Der Dienstleistungsvertrag kommt zwischen Culinary & Service Career und dem Auftragsgeber zustande.

1.2 Jede Partei kann die individuelle Suchaufträge jederzeit beenden. Der Rücktritt ist nicht an Fristen gebunden und ist kostenlos, solange keine Kosten entstanden sind in Form von Reisen, Anzeigen oder ähnliches.

1.3 Ein individueller Suchauftrag ist spätestens mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber abgeschlossen. Dies bedeutet das ein befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen wird.

1.4 CSC sichert eine vertrauliche Behandlung aller Daten und Informationen zu. Diese werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt und gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

1.5 Der Auftraggeber darf erhaltende Bewerbungsunterlagen nur für den Zweck des vergebens des Arbeitsplatzes verwenden. Bewerbungsunterlagen darf man nicht an Dritte in jener Form weitergeben (Kopie, schriftlich oder Digital).  Die Bewerbungsunterlagen von abgelehnten Bewerbern sind in jeder Form zurück zu geben oder zu vernichten (Kopie, schriftlich, Digital).

 

 

  1. Haftung

2.1 Culinary & Service Career kann keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen, ebenso wenig für die tatsächliche Eignung eines Bewerbers. Die Bewertung der Bewerber beruht auf Auskünften und Information von dem Bewerber selbst oder Dritter. Entsteht ein Schaden beim Auftraggeber, bei der Tätigkeit durch die vermittelnde Person, haftet Culinary & Service Career grundsätzlich nicht. Der Auftragsgeber hat kein Recht auf Ersatzansprüche. CSC kann nicht gewährleisten, das sich ein pozenzieller Bewerber kurzfristig anderweitig entscheidet oder anderweitig vermittelt wird.

 

  1. Garantie

3.1 Culinary & Service Career garantiert 100 % Erstattung der Vermittlungsprovision, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen der vermittelnden Person und den Auftraggebern innerhalb der Probezeit beendet ist. Dies gilt nicht bei vermittelnder Person, die auf Saison tätig sind.  Bei Saisonbeschäftigten gilt eine Frist von 14 Tagen, und diese ist nicht an arbeitsrechtliche Probezeit gekoppelt.

3.2 Sollte das Arbeitsverhältnis aus Gründen den rechtlichen Verstoß der Arbeitgeberseite entstehen, hiermit hat der Auftragsgeber kein Recht auf die Rückgabe der Vermittlungsprovision  

 

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen an Culinary & Service Career werden nach Vertragsunterzeichnung mit einem vorgeschlagenen Bewerber gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Dabei ist zu berücksichtigen das die Vermittlungsprovision erst nach der Probezeit fällig ist, wenn das der Auftraggeber in Anspruch nimmt. Die Zahlung wir im vollen Umfang nach der Probezeit beglichen.

4.2 Der Vertragsabschluss mit einem vorgeschlagenen Bewerber muss Culinary & Service Career innerhalb einer Woche schriftlich (E-Mail genügt) vom Auftraggeber mitgeteilt werden. Wird der Arbeitsvertrag zu anderen als den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für eine abweichende Stelle eingestellt, so berührt dies das Honorar von Culinary & Service Career nicht.

 

  1. Vermittlungsprovision

5.1 Die Höhe der Vermittlungsprovision wird vom Jahresbruttogehalt zzgl. der gesetzlichen MwSt. festgelegt. Die Vermittlungsprovision besteht aus dem Nettogehalt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es entsteht ein Anspruch auf Vermittlungsprovision, sobald eine Vertragserfüllung zustande kommt.

5.2 Die Vermittlungsprovision ist auch dann fällig, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu 12 Monaten nach Vorstellung des Bewerbers abgeschlossen wird. Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit und der Bewerber erneut eingestellt wird, ist ebenfalls die Vermittlungsprovision fällig

 

  1. Schlusssatz

6.1  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Culinary & Service Career und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das deutsche Recht. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen in diesen AGB, bleiben die übrige Bestimmung bestehen. Culinary & Service Career hat bei Abweichungen dieser AGBs, diese schriftlich zu Bestätigen. Veränderte und Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden keinesfalls Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.